Länderübersicht:
E-Rechnungspflicht in Europa und darüber hinaus
An der elektronischen Rechnungsstellung führt kein Weg vorbei, da die Vorteile der automatisierten Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten klar auf der Hand liegen. Im öffentlichen Sektor sind elektronische Rechnungen bereits Pflicht, und auch im privaten Bereich erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Der Druck zur Umstellung wächst, unabhängig von den nationalen oder EU-weiten Zeitvorgaben. Da der Aufwand für Zeit und Ressourcen bei der Umstellung, abhängig von der Unternehmensgröße und der vorhandenen Systemlandschaft, erheblich sein kann, ist es ratsam, frühzeitig entsprechende Projektstrukturen zu schaffen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dies erleichtert eine fristgerechte Umsetzung, sobald die rechtlichen und technischen Details final feststehen.
Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung betrifft ausschließlich steuerpflichtige Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen haupt- oder nebenberuflich geführt wird. Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer, im Rahmen der Umsatzsteuer, E-Rechnungen für B2B-Transaktionen ausstellen
Welches Format muss eine E-Rechnung haben?
Es ist wichtig zu beachten, dass elektronische Rechnungen dem Standard EN16931 entsprechen müssen. Beim Versand einer Rechnung im XML-Format gemäß dieser europäischen Richtlinie können Unternehmer zwischen den Formaten XRechnung und ZUGFeRD wählen. Es gibt unter der Voraussetzung, dass sie mit dem EN16931-Format kompatibel sind, auch andere Formate wie beispielsweise EDIFACT.
Warum EU-weites einheitliches Datenformat?
Ein EU-weites einheitliches Datenformat für E-Rechnungen ist wichtig, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern, nationale Unterschiede zu harmonisieren und administrative Kosten zu senken. Es sorgt für rechtliche Einheitlichkeit, verbessert die Transparenz und hilft, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zudem fördert es die Digitalisierung und Effizienz in der gesamten EU.
Wir haben uns für Sie informiert
➲ Deutschland: E-Rechnungspflicht ab 2025
Bereits seit Jahren ist die Nutzung der E-Rechnung in der Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Behörden verpflichtend. Doch nun gibt es einen bedeutenden Schritt nach vorne, denn das Wachstumschancengesetz im B2B-Bereich wurde am 22.03.2024 endgültig vom Bundesrat bestätigt. Damit steht fest: Die E-Rechnungspflicht wird in Deutschland schrittweise ab dem 01.01.2025 eingeführt.
➲ Belgien: Pflicht zur E-Rechnung ab 2026
Die Verwendung strukturierter elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Fortan werden alle belgischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Dieser Schritt dient der Modernisierung der Datenflüsse und Prozessautomatisierung, doch vor allem dazu, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.
➲ Dänemark: Digitale Buchhaltung ab diesem Jahr
In Dänemark wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Unternehmen ab diesem Jahr verpflichtet, für alle B2B-Transaktionen digitale Buchhaltungssysteme zu verwenden. Das Gesetz verpflichtet Anbieter von digitaler Buchhaltungssoftware den Versand und das Empfangen von elektronischen Rechnungen zu ermöglichen. Der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung erfolgt schrittweise in zwei Phasen und richtet sich nach Umsatzgrenzen.
➲ Frankreich: E-Rechnungspflicht ab 2026
Die französische Regierung hat kürzlich endgültige Termine für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich festgelegt. Ab dem 1. September 2026 gilt für alle Unternehmen die Empfangspflicht für E-Rechnungen, sowie die obligatorische Ausstellung für große und mittlere Unternehmen. Bis spätestens 1. Dezember 2027 müssen dann alle Unternehmen die elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung umsetzen.
➲ Polen und Rumänien: E-Rechnungspflicht ab 2024
Auch in Polen und Rumänien stehen bedeutende Veränderungen bevor. Ab Juli 2024 wird die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Polen verpflichtend sein und ab dem 1. Januar 2025 treten Sanktionen bei Nichteinhaltung in Kraft. Während in Rumänien die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung bereits ab dem 1. Januar 2024 beginnt, müssen Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig an die neuen Vorschriften anpassen, bereits ab dem 31. März 2024 mit Geldbußen rechnen, deren Höhe sich nach der Größe des Unternehmens richtet.
➲ Österreich: Schrittweise Einführung bis 2028
Auch wenn Österreich noch keine konkreten Übergangsregelungen hat, ist dennoch der Startschuss bereits gefallen. Denn die Umsetzung der elektronischen Rechnungslegung in Österreich sieht vor, dass bis 2028 schrittweise eine Pflicht zur digitalen Meldung von E-Rechnungen eingeführt wird. Daher ist es für ansässige Unternehmen im B2B-Bereich bereits jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit dem Thema elektronischer Rechnungen zu beschäftigen und ihre ERP-Systeme anzupassen.
Die Einführung verpflichtender E-Rechnungen erfordert eine umfassende Integration in Ihre bestehenden Systeme. Mit unserer Expertise in EDI und unserer maßgeschneiderten Middleware-Lösung sind wir Ihr idealer Partner für die Umsetzung dieser Anforderungen. Wir unterstützen Sie dabei, sich ohne Zeitdruck auf die bevorstehende Verpflichtung des E-Invoicing vorzubereiten und zeigen Ihnen gleichzeitig die Effizienz und Genauigkeit, die Sie durch diese Optimierung Ihrer Rechnungsprozesse erreichen können. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch, oder besuchen Sie unsere Website, um mehr über aktuelle Förderungen für Digitalisierungsvorhaben zu erfahren.
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**Bitte beachten Sie, dass wir unser Bestes getan haben, um aktuelle Informationen bereitzustellen. Gesetzesentwürfe und Förderbedingungen können sich jedoch ändern. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen