Aktuelle Förderungen
In diesem Beitrag informieren wir Sie über laufende Förderungen, die im DACH-Raum aktuell zur Verfügung stehen. Alle Förderungen, die Sie hier auffinden, können bei einer Implementierung oder Erweiterung von sermocore Produkten angewendet werden.
Förderbare Projekte
Österreich
Salzburg
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist ein Firmenstandort in Salzburg und seit 3 Jahren bestehen.
Für die Digi-Bonus werden Umsetzungsprojekte in der Höhe von maximal 1 Mio. Euro gefördert, diese dürfen eine Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten aufweisen. Es werden bis zu 10% (max. 100.000€) gefördert.
Es werden Projekte im Rahmen des ERP-Programms gefördert, diese beschäftigen sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich/ Industrie 4.0 oder mit der vertikalen und horizontalen Datenintegrationen. Es müssen mindestens 30% der förderbaren Kosten digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.
Die Förderung kann bis 31.12.2023 angefordert werden.
Weitere Infos auf https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/digitalisierungsoffensive.aspx
Tirol
Es werden KMU’s mit einem Standort in Tirol gefördert. Die Förderung ist nicht Rückzahlbar.
Bei einzelbetrieblichen Projekten werden max. 30% (max. 36.000€) der förderbaren Kosten gutgeschrieben. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000€ betragen und darf maximal 120.000€ hoch sein.
Bei Kooperationsprojekten werden max. 40% (max. 140.000€) der förderbaren Kosten gutgeschrieben. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 50.000€ betragen und darf maximal 350.000€ hoch sein.
Folgende Projekte werden gefördert:
- Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer
Die Förderung kann bis 31.12.2023 angefordert werden.
Vorarlberg
Es werden kleine und mittelständische Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind unterstützt. Gefördert werden Digitalisierungsprojekte für KMU, die sich bislang mit den Potenzialen und Herausforderungen der Digitalisierung noch nicht tiefgreifend befasst haben.
Zur Verfügung steht eine Beratungsförderung mit 50% Zuschuss, maximal 1.000€ in folgenden Geschäftsfeldern:
- Digitale Geschäftsmodelle und Prozesse
- E-Commerce und Online Marketing
- IT und Cybersecurity
Weitere Infos auf https://www.wko.at/service/vbg/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/godigital.html
Wien
Es werden KMUs unterstützt, die seit einem Jahr in Wien tätig sind. Die Förderquote beträgt 30% der Bemessungsgrundlage. Die maximale Förderhöhe beträgt 40.000€.
Folgende Projekte werden unterstützt:
- externe Dienstleistungen (u. a. Entwicklung und Einführung digitaler Lösungen, Programmierung und Implementierung, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungskosten, Einführung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems)
- Sach- und Materialkosten (u. a. periodisch anfallende Lizenz- und Systemwartungsgebühren innerhalb der Projektlaufzeit, Anschaffungskosten von Materialien bzw. projektbezogenen Verbrauchsmaterialien)
Einreichzeitraum: 01.05.2019 bis 31.12.2023
Weiter Infos auf https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/aktuelle-programme/wien-digital-110/
Deutschland
“Digital Jetzt”
Diese Förderung ist rein für mittelständische Unternehmen gültig, die Branche spielt dabei keine Rolle. Das Unternehmen muss 3-499 Beschäftigte aufweisen, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, wie zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware.
Folgende Punkte gehören im Digitalisierungsplan beachtet:
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
- stellt dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie das UNternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird
Weitere Voraussetzungen:
- Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Weitere Infos auf https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html